Veröffentlicht von
Goeast
Veröffentlicht am
9. März 2026
Ja, eine anteilige Kostenübernahme ist möglich. Da Tschechien zur EU gehört, gewähren viele deutsche gesetzliche Krankenkassen Zuschüsse für eine „Ambulante Vorsorgemaßnahme“ (§ 23 Abs. 2 SGB V) in anerkannten Kurorten wie Karlsbad, Marienbad oder Franzensbad.
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Was wird gefördert? In der Regel ein Teil der ärztlichen Behandlungen und Kurmittelkosten sowie ein pauschaler Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung.
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Wichtig: Der Antrag muss vor der Reise gestellt und von der Kasse genehmigt werden. Da die Sätze variieren, bitten wir Sie, die genaue Höhe der Erstattung direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.
